Newsletter Mobile App
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Elektronische Zustellung
Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.
Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).
Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.
Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Heirat
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug